BFKDO Amstetten

Aufgrund der momentan anhaltenden Trockenheit ist die Waldbrandgefahr-Verordnung in Kraft getreten, teilten die Bezirkshauptmannschaft Amstetten und das Bezirksfeuerwehrkommando mit. “Jegliches Entzünden von Feuer und Rauchen sind im Gefährdungsbereich und im Waldgebiet verboten”, so das Bezirksfeuerwehrkommando. Dieses bittet die Bevölkerung im Bezirk Amstetten achtsam zu sein. Der Gefährdungsbereich sei überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.